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   OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11   

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https://dejure.org/2015,37105
OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11 (https://dejure.org/2015,37105)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2015 - 5 A 617/11 (https://dejure.org/2015,37105)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 5 A 617/11 (https://dejure.org/2015,37105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60 § 70 § 75
    Zulässigkeit der Klage; Untätigkeitsklage; Auslegung eines Widerspruchs; Widerspruch noch vor Bescheiderlass; Widerspruchsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Belehrung über die Wiedereinsetzungsfrist; Bestandskraft

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60 § 70 VwGO § 60 VwGO § 70 VwGO § 75 VwGO § 75
    Zulässigkeit der Klage; Untätigkeitsklage; Auslegung eines Widerspruchs; Widerspruch noch vor Bescheiderlass; Widerspruchsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Belehrung über die Wiedereinsetzungsfrist; Bestandskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags des Grundstückseigentümers; Statthaftigkeit der Erhebung der Klage bei Bestandskraft des Bescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags des Grundstückseigentümers; Statthaftigkeit der Erhebung der Klage bei Bestandskraft des Bescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 01.07.2013 - 7 ZB 13.305

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    § 75 VwGO soll vielmehr verhindern, dass die Behörde dem Bürger durch Untätigkeit die Möglichkeit wirksamen Rechtsschutzes i. S. v. Art. 19 Abs. 4 GG nimmt (BVerfG, Beschl. v. 6. Februar 1995 - 1 BvR 54/94 - [...] Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 1. Juli 2013 - 7 ZB 13.305 -, [...] Rn. 11).

    Nachdem der Beklagte sich sowohl im Klage- als auch Berufungsverfahren stets vorrangig darauf berufen hat, dass der angefochtene Bescheid vom 3. Juli 2006 mangels eines rechtzeitigen wirksamen Widerspruchs bestandskräftig und die Klage daher unzulässig ist, kann nicht angenommen werden, der Beklagte würde im Falle einer Entscheidung über den Widerspruch vom 26. September 2006 durch eine Widerspruchsentscheidung in der Sache die verwaltungsgerichtliche Sachprüfung wieder ermöglichen (im Ergebnis ebenso zu einem vergleichbaren Fall: BayVGH, Beschl. v. 1. Juli 2013 - 7 ZB 13.305 -, [...] Rn. 10 bis 15).

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Dies kann zwar auch dazu führen, dass die Durchführung eines Vorverfahrens nach den §§ 68 ff. VwGO entbehrlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. September 2010 - 8 C 21.09 -, [...] Rn. 26 bis 31; Urt. v. 2. September 1983 - 7 C 97.81 -, [...] Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Dies kann zwar auch dazu führen, dass die Durchführung eines Vorverfahrens nach den §§ 68 ff. VwGO entbehrlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. September 2010 - 8 C 21.09 -, [...] Rn. 26 bis 31; Urt. v. 2. September 1983 - 7 C 97.81 -, [...] Rn. 8 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2012 - 5 A 769/10

    Zu den Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Gemäß § 3 SächsVwVfG i. d. F. von Art. 26 des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138 ff.) ist jedoch auch die Zuständigkeit für die am 1. August 2008 noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahren auf die ab 1. August 2008 zuständige Behörde, hier somit auf den Beklagten, übergegangen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 - 5 A 769/10 -, [...] Rn. 11).
  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Widerspruchsbehörde bei einseitig belastenden Verwaltungsakten, d. h. solchen, die Rechte Dritter nicht berühren, auch über verspätete Widersprüche, bei denen eine Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist nicht möglich ist, in der Sache entscheiden und so die verwaltungsgerichtliche Sachprüfung wieder ermöglichen kann (st. Rspr., u. a. BVerwG, Urt. v. 20. Juni 1988 - 6 C 24.87 -, [...] Rn. 9; krit. m. w. N. u. a. W.-R. Schenke in: Kopp/ Schenke, VwGO , 21. Aufl. 2015, § 70 Rn. 9).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Ist somit der Bescheid vom 3. Juli 2006 mangels eines rechtzeitigen wirksamen Widerspruchs bestandskräftig geworden, ist die gegen ihn erhobene Klage unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. November 2011 - 3 B 54.11 -, [...] Rn. 5/6; BVerwG, Urt. v. 8. März 1983 - 1 C 34.80 -, [...] Rn. 15).
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Ist somit der Bescheid vom 3. Juli 2006 mangels eines rechtzeitigen wirksamen Widerspruchs bestandskräftig geworden, ist die gegen ihn erhobene Klage unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. November 2011 - 3 B 54.11 -, [...] Rn. 5/6; BVerwG, Urt. v. 8. März 1983 - 1 C 34.80 -, [...] Rn. 15).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Wäre den Klägern der Bescheid vom 3. Juli 2006 erst nach dem Eingang ihres Widerspruchsschreibens vom 30. Juni 2006 beim Beklagten am 4. Juli 2006 bekannt gegeben worden, wofür tatsächlich Überwiegendes spricht, wäre darin zudem auch deshalb kein Widerspruch gegen den Bescheid vom 3. Juli 2006 zu sehen, weil die Ausdehnung eines Widerspruchs auf einen erst nach seiner Einlegung erlassenen weiteren Verwaltungsakt gegen § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt und daher nicht in Betracht kommt (BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 -, [...] Rn. 6, m. w. N.), wie der Beklagte zutreffend ausgeführt hat.
  • BVerfG, 06.02.1995 - 1 BvR 54/94

    Gerichtliche Untätigkeit und effektiver Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    § 75 VwGO soll vielmehr verhindern, dass die Behörde dem Bürger durch Untätigkeit die Möglichkeit wirksamen Rechtsschutzes i. S. v. Art. 19 Abs. 4 GG nimmt (BVerfG, Beschl. v. 6. Februar 1995 - 1 BvR 54/94 - [...] Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 1. Juli 2013 - 7 ZB 13.305 -, [...] Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 6 B 3.12

    Anforderungen an einen Parteibeitritt; Verwirkung des Klagerechts trotz

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11
    Wird dem gefolgt, so mag trotz eines verspäteten Widerspruchs ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit, wenn über ihn ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde, zur Verwirklichung wirksamen Rechtsschutzes eine Klage gegen den Ausgangsbescheid gemäß § 75 VwGO zulässig sein, sofern nicht auszuschließen ist, dass die Widerspruchbehörde den Rechtsschutz in der Sache wiedereröffnet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. November 2013 - 6 B 3.12 -, [...] Rn. 43/44).
  • BVerwG, 27.11.1969 - VIII B 63.69

    Beweis der Zustellung eines Briefes entsprechend der Regel durch die Post

  • VG Würzburg, 01.02.2006 - W 2 K 05.847
  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Soweit § 75 VwGO im Falle einer Nichtentscheidung über einen Widerspruch die Klageerhebung abweichend von § 68 VwGO erlaubt, bezweckt er nicht, von der in § 70 VwGO normierten Verpflichtung zur fristgemäßen Widerspruchserhebung zu entbinden (Sächsisches OVG, Urteil vom 14. Juli 2015 - 5 A 617/11 -, juris).
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